Pferde

Die Betreuung unserer Pferdepatienten findet überwiegend am Standort ihres Pferdes statt, also im heimatlichen Stall oder auf der Weide.

Die meisten Untersuchungen und Behandlungen können von uns mobil durchgeführt werden, ggf. auch weitergehende Diagnoseverfahren, wie z.B. Röntgen, Ultraschall oder Endoskopie.

Darüber hinaus bieten wir auch ambulante und stationäre Untersuchungen und Behandlungen in unserer Praxis in Nindorf an.

Dort gibt es einen geräumigen Untersuchungsraum inkl. Untersuchungsstand sowie u.a. auch eine Reithalle, so dass wir viele Untersuchungen unter optimalen Bedingungen und nahezu wetterunabhängig durchführen können. Außerdem können unsere erfahrenen Tiermedizinischen Fachangestellten bei Bedarf zusätzlich entsprechende Hilfestellung leisten.

Für eine eventuell notwendige stationäre Unterbringung Ihres Pferdes haben wir geräumige Boxen, aber auch eine kleine Weide zur Verfügung.

Leistungen

Augenerkrankungen
  • klinische Untersuchung inkl. Augenspiegel und Fluoresceintest
  • sonographische Untersuchung der Augen
  • Enukleation (operative Entfernung des Augapfels, meist auch in Standnarkose möglich)
Chiropraktik

Die Chiropraktik ist eine manuelle, biomechanische Behandlungsmethode, die das Ziel hat, Bewegungsstörungen und deren Folgen zu beheben.

Viele Bewegungsstörungen, Rittigkeits- und Rückenprobleme können durch Blockaden im Körper verursacht sein, die durch eine chiropraktische Behandlung gelöst werden können.

Um unsere konventionellen Behandlungsmethoden um diese ganzheitliche Behandlung zu ergänzen, haben sich Dr. Ladehoff, Dr. Vieth und Dr. Schröder zu zertifizierten Pferdechiropraktikern ausbilden lassen.

Chirurgie
  • chirurgische Versorgung von Verletzungen
  • Kastrationen
  • Nabelbruch-OP
  • Entropium-OP
  • Enukleation des Augapfels (operative Entfernung)
  • Zahnextraktionen
  • Tumoroperationen
Equidenpässe

inkl. Kennzeichnung mit Microchip

Fohlenerkrankungen
  • Untersuchung und Erstversorgung von Neugeborenen
  • Kontrolle der Antikörperversorgung, bei Bedarf Seruminfusion
  • Behandlung von Fehlstellungen, bei Bedarf auch mithilfe orthopädischer Hufschuhe
  • chirurgische Versorgung von Nabelbrüchen
  • chirurgische Versorgung von eingerollten Augenlidern (Entropium)
  • Fohlenabnahmeuntersuchung bei Kauf oder Verkauf
  • sonographische Untersuchung der Atemwege und des Nabels
Gastroskopie

Bei unspezifischen, länger andauernden Symptomen wie vermehrtem Gähnen, Rittigkeitsproblemen mit Abwehrreaktionen auf Schenkelhilfen, Ohrenanlegen beim Gurten, Überempfindlichkeit bei Berührungen am Bauch, Zähne knirschen und auch Kotwasser sollte die Möglichkeit einer Magenerkranungung in Betracht gezogen werden.

Magenschleimhautläsionen können mittels Magenspiegelung hinsichtlich ihres Vorhandenseins, Form und Ausmaß genau festgestellt werden, so dass eine gezielte Therapie eingeleitet werden kann. Auch die Erfolgskontrolle kann mittels Kontrollendoskopie durchgeführt werden, um eine zu frühe Beendigung der Therapie bei noch bestehenden Befunden zu vermeiden.

Pferde, die gastroskopiert werden sollen, werden für eine Nacht stationär bei uns in der Praxis aufgenommen, am folgenden Morgen untersucht und nach dem Anfüttern wieder entlassen.

Gynäkologie
  • Rossekontrollen und Trächtigkeitsuntersuchungen mittels Ultraschall
  • Manuelle Reduzierung von Zwillings- auf Einlingsträchtigkeiten unter Ultraschallkontrolle
  • Entnahme von Tupferproben
  • Gebärmutterbiopsien („Problemstuten“)
  • Behandlung von Sterilitätsproblemen
  • Behandlung von Nachgeburtsverhaltung
  • Geburtshilfe
  • Instrumentelle Besamung bei Ihnen zu Hause, bei uns ambulant oder stationär

Wir sind Besamungstierärzte des Holsteiner Verbandes und arbeiten mit Versandsperma (Frischsperma) des Verbandes oder von Privathengsthaltern.

Hauterkrankungen
  • klinische Untersuchung
  • weitere Diagnostik (z.B. Blutuntersuchungen, Biopsie)
  • chirurgische und medikamentelle Therapieverfahren
  • spezifische Impfungen
Impfungen
  • Influenza
  • Tetanus
  • Herpes
  • Hautpilzimpfung

Weitere Impfungen sind auf Anfrage selbstverständlich möglich (z.B. Tollwut, Druse etc.)

Innere Medizin
  • gründliche und umfassende klinische allgemeine und spezielle Untersuchung in Ruhe und ggf. während/nach Belastung (Kreislauf, Atmungsapparat, Verdauungsapparat etc.)
  • Labordiagnostik (Blut- und Kotuntersuchungen im internen Labor sowie in verschiedenen externen Labors
  • Mikrobiologie, Allergiediagnostik etc. in externen Labors
  • Endoskopie der Atemwege (innere Betrachtung von Nasengängen, Rachen, Kehlkopf, Luftsäcke, Luftröhre und Bronchien) inkl. Entnahme von Tracheobronchialsekret und BAL (Bronchioalveole Lavage)
  • Hyperinfusionstherapie (Lungenspülung)
  • Elektrokardiogramm (EKG)
Kaufuntersuchungen
  • klinische Untersuchung gemäß des Leitfadens der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM)
  • Röntgenologische Untersuchung gemäß des Röntgenleitfadens
  • weitergehende Untersuchungen (z.B. Endoskopie der Atemwege, gynäkologische Untersuchung, Blutprobe inkl. Doping etc.) bei Bedarf
Lahmheitsdiagnostik

Lahmheiten und Rittigkeitsprobleme können viele Ursachen haben. Vom einfachen Hufabszess, über akute oder chronische Gelenk-, Sehnen- oder Muskelerkrankungen bis hin zu multifaktoriellen Problemen wie z.B. durch einen unpassenden Sattel oder ungeeignetes Training ausgelöste Rittigkeitsprobleme.

Dementsprechend kann der Umfang einer Lahmheitsuntersuchung und der sich daraus abgeleiteten Therapie sehr unterschiedlich sein:

  • gründliche umfassende klinische Untersuchung (z.B. Begutachtung im Stand und in der Bewegung, evtl. auch unter dem Reiter, Beugeproben, etc.)
  • direkte digitale Röntgenuntersuchung
  • sonographische Untersuchung (Ultraschall)
  • diagnostische Anästhesien (schrittweises Betäuben bestimmter Gliedmaßenabschnitte lokalisiert den schmerzhaften Bereich und damit die Lahmheitsursache)
  • Möglichkeit einer chiropraktischen Untersuchung und Behandlung (Backbone Academy, IAVC und IVCA)
  • fundierte Kontrolle der Passform des Sattels (Saddlefit 4 Life)
Osteopathie

Osteopathen stellen Funktionsstörungen im Körper und Abweichungen vom physiologischen Bewegungsablauf fest und behandeln diese. Im Vergleich zu anderen manuellen Techniken arbeitet die Osteopathie mittels sanften Techniken zur Behebung von Läsionen und Muskelverspannungen. Im Rahmen einer osteopathischen Behandlung wird der Pferdekörper als funktionelle Einheint betrachtet, Befunde und deren Auswirkungen auf den gesamten Körper und die Biomechanik ermittelt mit dem Ziel der Wiederherstellung des störungs- und schmerzfreien Bewegungsablaufes.

Frau Borchert ist ausgebildete Osteopathin für Pferde und ergänzt damit unser umfangreiches Behandlungsangebot.

 

Parasitenbekämpfung

Ob Sie eine individuelle Parasitenbehandlung Ihres Einzeltieres nach gezielter Diagnostik wünschen oder Informationen zur regelmäßigen strategischen Entwurmung Ihres Pferdebestandes benötigen - wir beraten Sie gerne.

Röntgen

Unser transportables digitales Röntgensystem macht die Aufnahmen sofort sichtbar, auch bei Ihnen zu Hause.

Zahnbehandlung

Pferdezähne nutzen sich stetig ab und schieben aus dem Kiefer nach. Aus diesem Grund ist die regelmäßige, halbjährlich bis jährliche Zahnkontrolle und -pflege bei den meisten Pferden nötig. Die Routinezahnbehandlung dauert ca. 30 bis 60 Minuten und erfolgt in der Regel vor Ort.

Als Gründungsmitglied der Tierärztlichen Fachgruppe Zahnheilkunde für Pferde bieten wir professionelle Zahnbehandlungen an:

  • gründliche Kontrolle der Maulhöhle mittels Maulgatter und Zahnspiegel
  • Zahnendoskopie (schwer zugängliche Bereiche werden mittels einer stabförmigen Kamera auf dem Bildschirm dargestellt)
  • digitale Röntgenuntersuchung der Zähne und des Kopfes
  • entfernen von Ecken, Kanten und Haken an den Zähnen durch elektrische Schleifgeräte sowie Korrektur von Wellengebissen und Kürzen zu langer Zähne inkl. der Schneidezähne
  • Entfernen von Wolfszähnen unter örtlicher Anästhesie
  • Entfernen von Milchkappen bei jungen Pferden
  • Extraktion erkrankter Schneide- und Backenzähne unter Schmerzausschaltung (auch Komplettsanierung von EOTRH-Patienten)
  • Diastemenbehandlung

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
8 - 18 Uhr
Notdienst
18-8 Uhr und Wochenende

Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin mit uns!
Für lebensbedrohliche Notfälle erreichen Sie uns außerhalb der Öffnungszeiten rund um die Uhr unter 04832 - 9282

Im Notfall

Notdienst

Liebe Kunden,

wir möchten Sie über die gesetzliche Änderung der Notdienstregelung und -abrechnung informieren.

Der Notdienst beginnt abends um 18:00 Uhr (ausgenommen sind vereinbarte Termine) und endet morgens um 8:00 .
Das gesamte Wochenende gilt als Notdienst, d.h. Freitag 18:00 bis Montag 8:00. Feiertage sind, wie gehabt, natürlich weiterhin Notdienst.

Neu ist die gesetzliche Einführung einer Notdienstpauschale von 50,- netto, die wir bei jedem Einsatz pauschal und zusätzlich erheben müssen. Weiterhin müssen sämtliche Leistungen mit mindestens dem 2fachen Satz der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) und dürfen maximal mit dem 4fachen Satz berechnet werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind reguläre Sprech- u. Arbeitszeiten sowie Besamungstätigkeiten.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass der Notdienst nur für dringende, nicht aufschiebbare Notfälle gedacht ist, d.h. wenn Gefahr für Leib oder Leben besteht oder das Tier unter erheblichen Schmerzen leidet.

Wir hoffen, dass wir für unsere Kunden auch weiterhin in dringenden Notfällen einen 24h-Service anbieten können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Praxisteam

Gebührenordnungsänderung

Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte.

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.

Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig

2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter/in vor
Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt/innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher,
dass Tierarzt/innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter/innen z. B. durch Fortbildung und
Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter/innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der
tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem
dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
➢ Weitere Infos finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Infos für
Tierärzte“/„Gebührenordnung“)

Ausfallgebühr

Sie können Ihren Termin nicht wahrnehmen?

Liebe Kundin, lieber Kunde,
wenn Sie einen vereinbarten Behandlungstermin für ihr Tier nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen mind. 24 Stunden vorher per Telefon ab.
Für nicht abgesagte Termine berechnen wir Ihnen eine Ausfallgebühr.
Wir danken für Ihr Verständis

Kontakt

04832 - 9282
04832 - 9284

Anschrift

Hauptstraße 49
25704 Nindorf
Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. L. Ladehoff