Unsere Praxis

Unsere Tierärztliche Gemeinschaftspraxis liegt in Nindorf bei Meldorf, mitten in Dithmarschen. Hier betreuen wir Pferde und Kleintiere. Auch die Tiere der Seehundstation in Friedrichskoog gehören zu unseren Patienten.

Unsere Leistungen berechnen wir nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 19. Juli 2017.

In der Kleintierpraxis rechnen wir sowohl die tierärztliche Behandlung als auch die Medikamente unmittelbar im Anschluss an die Behandlung Ihres Tieres ab. Sie haben bei uns die Möglichkeit in bar oder per ec-cash zu bezahlen.

Wir führen eine Terminpraxis.

Bitte vereinbaren Sie für die Behandlung Ihres Tieres deshalb immer telefonisch einen Termin mit uns. Rufen Sie uns auch im Notfall vorher an und geben uns die Möglichkeit, Vorbereitungen für die möglichst zügige Behandlung Ihres Tieres bereits vorab zu treffen.

Für unsere Kunden ist einer unserer Tierärzte im dringenden Notfall auch rund um die Uhr unter der Praxisnummer 04832-9282 erreichbar.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis!

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
8 - 18 Uhr
Notdienst
18-8 Uhr und Wochenende

Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin mit uns!
Für lebensbedrohliche Notfälle erreichen Sie uns außerhalb der Öffnungszeiten rund um die Uhr unter 04832 - 9282

Im Notfall

Notdienst

Liebe Kunden,

wir möchten Sie über die gesetzliche Änderung der Notdienstregelung und -abrechnung informieren.

Der Notdienst beginnt abends um 18:00 Uhr (ausgenommen sind vereinbarte Termine) und endet morgens um 8:00 .
Das gesamte Wochenende gilt als Notdienst, d.h. Freitag 18:00 bis Montag 8:00. Feiertage sind, wie gehabt, natürlich weiterhin Notdienst.

Neu ist die gesetzliche Einführung einer Notdienstpauschale von 50,- netto, die wir bei jedem Einsatz pauschal und zusätzlich erheben müssen. Weiterhin müssen sämtliche Leistungen mit mindestens dem 2fachen Satz der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) und dürfen maximal mit dem 4fachen Satz berechnet werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind reguläre Sprech- u. Arbeitszeiten sowie Besamungstätigkeiten.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass der Notdienst nur für dringende, nicht aufschiebbare Notfälle gedacht ist, d.h. wenn Gefahr für Leib oder Leben besteht oder das Tier unter erheblichen Schmerzen leidet.

Wir hoffen, dass wir für unsere Kunden auch weiterhin in dringenden Notfällen einen 24h-Service anbieten können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Praxisteam

Gebührenordnungsänderung

Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte.

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.

Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig

2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter/in vor
Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt/innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher,
dass Tierarzt/innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter/innen z. B. durch Fortbildung und
Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter/innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der
tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem
dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
➢ Weitere Infos finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Infos für
Tierärzte“/„Gebührenordnung“)

Ausfallgebühr

Sie können Ihren Termin nicht wahrnehmen?

Liebe Kundin, lieber Kunde,
wenn Sie einen vereinbarten Behandlungstermin für ihr Tier nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen mind. 24 Stunden vorher per Telefon ab.
Für nicht abgesagte Termine berechnen wir Ihnen eine Ausfallgebühr.
Wir danken für Ihr Verständis

Kontakt

04832 - 9282
04832 - 9284

Anschrift

Hauptstraße 49
25704 Nindorf
Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. L. Ladehoff